Einstellung Strafverfahren (sexuelle Handlungen mit Kindern) | Einstellung Strafverfahren
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Verfügung vom 23. November 2021BEK 2021 97MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenA.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegen1.C.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt D.________,2.Staatsanwaltschaft,1. Abteilung, SSB, Postfach 75, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin E.________,betreffendEinstellung Strafverfahren (sexuelle Handlungen mit Kindern)(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 24. Juni 2021, SU 2021 4269);-hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Am 15. Februar 2021 erstattete A.________ bei der Polizei Strafanzeige gegen C.________, den von ihr getrenntlebenden, leiblichen Vater der unter gemeinsamer elterlicher Sorge stehenden Kinder F.________ und G.________ (KG-act. 1/2). Sie warf ihm vor, die Kinder sexuell zu missbrauchen (U-act. 8.1.001 sowie 10.1.001 Nr. 6). Während den polizeilichen Ermittlungen verzeigte die Strafanzeigeerstatterin weitere Vorfälle. Sie stellte am 8. März 2021 Strafantrag und erklärte, als Straf- und Zivilklägerin sich am Strafverfahren beteiligen zu wollen (U-act. 8.1.003). Unter anderem mit Bezugnahme auf durch eine Prozessbeiständin der Kinder früher initiierte und eingestellte Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Verdachts sexueller Handlungen mit Kindern stellte die Staatsanwaltschaft am 24. Juni 2021 das Strafverfahren wiederum ein. Dagegen liess die Strafanzeigeerstatterin in eigenem Namen rechtzeitig am 5. Juli 2021 Beschwerde erheben. Sie beantragt, die Einstellungsverfügung aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wiederaufzunehmen und die Kinder durch die Kinderschutzgruppe des Inselspitals Bern befragen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft überwies die Akten und beantragt unter Verzicht auf weitere Gegenbemerkungen, die Beschwerde kostenfällig abzuweisen (KG-act. 4). Dagegen verlangt der Beschuldigte in der Beschwerdeantwort vom 20. Juli 2021, auf die Beschwerde nicht einzutreten, eventualiter diese vollumfänglich abzuweisen (KG-act. 5). Die Beschwerdeführerin liess sich nicht mehr vernehmen.2.Nach
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegen1.C.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt D.________,2.Staatsanwaltschaft,1. Abteilung, SSB, Postfach 75, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin E.________,
betreffend
Einstellung Strafverfahren (sexuelle Handlungen mit Kindern)